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Wie finde ich eine Tagesmutter oder einen Tagesvater für mein Kind?

In Pforzheim unterstützt Sie das Tagespflegebüro des Kinderschutzbundes Pforzheim Enzkreis e. V. bei allen Fragen zur Kindertagespflege.

Dort:

  • beraten wir Sie ausführlich 
  • vermitteln passende Tagesmütter und Tagesväter 
  • informieren wir Sie über TaPiR-Standorte 

Bitte melden Sie sich während der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail beim Tagespflegebüro.

Nach dem Gespräch erhalten Sie – wenn möglich – Kontakte zu passenden Tagesmüttern oder Tagesvätern.
Mit diesen können Sie anschließend direkt Kontakt aufnehmen.

Kinderschutzbund e.V. 

TaPiR – Tagespflege in anderen geeigneten Räumen

TaPiR ist eine besondere Form der Kindertagespflege.

Hier betreuen zwei fest angestellte Tagesmütter oder Tagesväter gemeinsam eine Gruppe von Kindern.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Kinder sind in der Regel unter drei Jahre alt 
  • Die Betreuung findet in angemieteten Räumen statt 
  • Es werden bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut 
  • Es gibt feste Betreuungszeiten 

In Pforzheim bieten folgende Einrichtungen TaPiR an:

  • Familienzentrum Au 
  • Familienzentrum Nord 
  • Kinderschutzbund Pforzheim Enzkreis e. V. 

Die genauen Betreuungszeiten unterscheiden sich je nach Standort. Eine Übersicht finden Sie hier: 

TaPiR

Vertrag und Vertretung

Auch in TaPiR schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.

Wenn eine Betreuungsperson ausfällt, organisiert der Träger eine Vertretung.
Das ist vertraglich geregelt.

Anmeldung für einen TaPiR-Platz

Lassen Sie sich zuerst im Tagespflegebüro beraten.

Danach können Sie Ihr Kind für einen TaPiR-Platz über die Zentrale Vormerkstelle anmelden.

Die Anmeldung für einen Platz in TaPiR finden Sie hier:

Vormerkstelle

Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Das Tagespflegebüro sucht neue Kindertagespflegepersonen und freut sich über Ihr Interesse.

Kindertagespflegepersonen sind ein fester und unverzichtbarer Bestandteil der Betreuungsangebote in Pforzheim. Wer in der Kindertagespflege arbeiten möchte, sollte unter anderem eine wertschätzende, aufmerksame, verantwortungsbewusste und reflektierte Persönlichkeit mitbringen.

Als Kindertagespflegeperson sind Sie in der Regel selbständig tätig. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Kindertagespflege durch die Stadt Pforzheim finanziell gefördert. Nach Genehmigung des Antrags, den die Eltern stellen, erfolgt die Förderung der Betreuung über die laufende Geldleistung. Diese umfasst neben dem Förderbetrag und einem Sachkostenanteil pro tatsächlich geleisteter und förderfähiger Betreuungsstunde auch die hälftige Übernahme der Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge. Bei Betreuung in angemieteten Räumen wird zusätzlich ein Mietzuschuss gewährt.

Flyer Pflegeerlaubnis

Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege

Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist erlaubnispflichtig, wenn Kinder 

- außerhalb der elterlichen Wohnung 

- mehr als 15 Stunden pro Woche 

- gegen Entgelt und 

- über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten betreut werden.


Diese Erlaubnispflicht gilt sowohl für öffentlich geförderte als auch für privat organisierte und bezahlte Kindertagespflege. Zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist die Stadt Pforzheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Die Aufnahme der Tätigkeit sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis setzt die Erfüllung mehrerer Anforderungen voraus:

  • Persönliche Eignung für die verantwortungsbewusste Betreuung von Kindern sowie die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit deren Eltern
  • Geeignete, sichere und kindgerechte Räumlichkeiten mit Platz zum Spielen, Ausruhen und Bewegen sowie ausreichend Spiel- und Beschäftigungsmaterial
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (nachgewiesen durch einen deutschen Schulabschluss oder ein anerkanntes Sprachzertifikat für das Sprachniveau B2)
  • Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nach dem QHB BW oder QHB; für anerkannte Fachkräfte nach § 7 KiTaG ist eine Verkürzung möglich
  • Nachweis einer bestehenden Masernimmunität
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind bzw. für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • Belehrung durch das Gesundheitsamt gemäß §§ 42 und 43 IfSG
  • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG
  • Unterzeichnung einer Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a Abs. 5 SGB VIII
  • Vorliegen eines Kurzkonzepts oder einer Konzeption der Kindertagespflegestelle
  • Bei Betreuung außerhalb des eigenen Haushalts oder des elterlichen Haushalts: Genehmigung durch das Baurechtsamt

Eignungsüberprüfung und Qualifizierung

Kindertagespflegepersonen müssen qualifiziert sein und eine Eignungsprüfung durchlaufen, wenn die Betreuung nach § 23 SGB VIII öffentlich gefördert werden oder eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ausgestellt werden soll.
In Pforzheim findet die Eignungsprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit in Form eines Hausbesuchs durch das Jugend- und Sozialamt statt. Dabei werden auch die vorgesehenen Räumlichkeiten begutachtet.

Die Qualifizierung nach dem QHB BW umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, die sich auf zwei Kurse verteilen. Nach Abschluss des ersten Kurses kann die Tätigkeit bereits aufgenommen werden; der zweite Kurs erfolgt tätigkeitsbegleitend. Kostenlose Qualifizierungskurse werden in Pforzheim vom Kinderschutzbund Pforzheim Enzkreis e. V. angeboten.

 

Information und Beratung

Bei Fragen zur persönlichen Eignung, zur Qualifizierung oder zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Kindertagespflege steht Ihnen das Tagespflegebüro des Kinderschutzbunds Pforzheim Enzkreis e. V. informierend und beratend zur Seite.

Kinderschutzbund e.V.